Sie haben sich ein Mietfahrzeug genommen und auf Nutzungsausfall damit verzichtet? Bedenken Sie, dass Ihrerseits eine Schadensminderungspflicht besteht. Es sollte bereits bei Abschluss des „Mietvertrags“ ,spätestens jedoch in den nächsten Tagen nach dem Unfall, von Ihnen überprüft werden, ob der vereinbarte Tarif preiswert und ortsüblich ist. Bedenken Sie zudem, dass Sie den Mietwagen nicht unendlich … Die Sache mit dem Mietwagen … weiterlesen
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